Ganz verkehrt! Zuerst kommt es darauf an, das betroffene Mädchen zu schützen, es woanders wohnen zu lassen, damit der Täter es nicht unter Druck setzen kann.
Eine Anzeige sollte erst gemacht werden, wenn sicher ist, daß das Mädchen sich sicher genug fühlt, um als Zeugin aufzutreten. Also niemals ohne Einverständnis.