
Nehmen Sie den Täter fest?
  
	      
       
    Nur, wenn
  - das Mädchen unmittelbar in Gefahr ist.
  - es erzwungenen Sex gab, oder
  - Wiederholungsgefahr besteht.
Dann übernehmen speziell ausgebildete Beamtinnen den Fall,
suchen Beweise und Zeugen,
sprechen mit der Mutter und dem Beschuldigten.





