Wenn das passiert... | ...dann ist das: | Freiheitsstrafe |
Werden an einem Mädchen / einem Jungen unter 14 Jahren sexuelle Handlungen vorgenommen | Sexueller Missbrauch von Kindern | 6 Monate bis 10 Jahre |
Wird ein Mädchen oder ein Junge über 18 Jahren vergewaltigt oder zu sexuellen Handlungen genötigt | Vergewaltigung / sexuelle Nötigung | 1 bis 15 Jahre |
Unerwünschte körperliche Berührungen, sexuelle Anspielungen, Anstarren, abschätzig anschauen, anzügliche Witze, Demütigungen in Bezug auf Geschlecht oder sexuelle Orientierung der Zielperson | Sexuelle Belästigung kann als Beleidigung mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber den Täter abmahnen, versetzen oder kündigen. | bis 2 Jahre |
Ein Ehemann hat mit seiner Frau Sex gegen ihren Willen und unter Anwendung oder Androhung von Gewalt | Vergewaltigung / sexuelle Nötigung | 6 Monate bis 5 Jahre |
Mädchen oder Junge wird gegen ihren/seinen Willen verheiratet | Zwangsehe ist noch nicht strafbar, soll aber unter Strafe gestellt werden | |
Wenn jemand mit einem leiblichen Kind, auch über 18 Jahren Geschlechtsverkehr hat oder wenn Geschwister miteinander Geschlechtsverkehr haben | Inzest/Beischlaf zwischen Verwandten: Geld- oder Freiheitsstrafe | bis 3 Jahre |
Eine Frau misshandelt ihren gebrechlichen Vater regelmäßig | Körperverletzung: Geld- oder Freiheitsstrafe | bis 5 Jahre |
Eltern schlagen ihr Kind | Körperverletzung oder wenn ganz schlimm Misshandlung von Schutzbefohlenen | 6 Monate bis 10 Jahre |
Eltern schicken ihr Kind nicht zur Schule | Ordnungswidrigkeit: Bußgeld oder Zwangshaft soll Eltern dazu bringen, ihr Kind zur Schule zu schicken. | |
Ein Vorgesetzter hat Sex mit Auszubildenden oder Lehrer mit SchülerInnen | Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen | 3 Monate bis 5 Jahre |
Ehemann schlägt seine Frau (egal aus welchem Grund) | Körperverletzung: Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Frau kann bei Gericht beantragen, dass der Täter ausziehen muss. |
bis 5 Jahre |