Wenn das passiert...

...dann ist das:

Freiheitsstrafe

Werden an einem Mädchen / einem Jungen unter 14 Jahren sexuelle Handlungen vorgenommen Sexueller Missbrauch von Kindern 6 Monate bis 10 Jahre
Wird ein Mädchen oder ein Junge über 18 Jahren vergewaltigt oder zu sexuellen Handlungen genötigt Vergewaltigung / sexuelle Nötigung 1 bis 15 Jahre
Unerwünschte körperliche Berührungen, sexuelle Anspielungen, Anstarren, abschätzig anschauen, anzügliche Witze, Demütigungen in Bezug auf Geschlecht oder sexuelle Orientierung der Zielperson Sexuelle Belästigung kann als Beleidigung mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber den Täter abmahnen, versetzen oder kündigen. bis 2 Jahre
Ein Ehemann hat mit seiner Frau Sex gegen ihren Willen und unter Anwendung oder Androhung von Gewalt Vergewaltigung / sexuelle Nötigung 6 Monate bis 5 Jahre
Mädchen oder Junge wird gegen ihren/seinen Willen verheiratet Zwangsehe ist noch nicht strafbar, soll aber unter Strafe gestellt werden  
Wenn jemand mit einem leiblichen Kind, auch über 18 Jahren Geschlechtsverkehr hat oder wenn Geschwister miteinander Geschlechtsverkehr haben Inzest/Beischlaf zwischen Verwandten: Geld- oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
Eine Frau misshandelt ihren gebrechlichen Vater regelmäßig Körperverletzung: Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
Eltern schlagen ihr Kind Körperverletzung oder wenn ganz schlimm Misshandlung von Schutzbefohlenen 6 Monate bis 10 Jahre
Eltern schicken ihr Kind nicht zur Schule Ordnungswidrigkeit: Bußgeld oder Zwangshaft soll Eltern dazu bringen, ihr Kind zur Schule zu schicken.  
Ein Vorgesetzter hat Sex mit Auszubildenden oder Lehrer mit SchülerInnen Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 3 Monate bis 5 Jahre
Ehemann schlägt seine Frau (egal aus welchem Grund) Körperverletzung: Geld- oder Freiheitsstrafe.
Die Frau kann bei Gericht beantragen, dass der Täter ausziehen muss.
bis 5 Jahre