Nur, wenn
- das Mädchen unmittelbar in Gefahr ist.
- es erzwungenen Sex gab, oder
- Wiederholungsgefahr besteht.
Dann übernehmen speziell ausgebildete Beamtinnen den Fall,
suchen Beweise und Zeugen,
sprechen mit der Mutter und dem Beschuldigten.