Wenn das passiert:
Werden an einem Mädchen / einem Jungen unter 14 Jahren sexuelle Handlungen vorgenommen
Dann ist das: Sexueller Missbrauch von Kindern
Freiheitsstrafe: 6 Monate bis 10 Jahre
Wenn das passiert:
Wird ein Mädchen oder ein Junge über 18 Jahren vergewaltigt oder zu sexuellen Handlungen genötigt
Dann ist das: Vergewaltigung / sexuelle Nötigung
Freiheitsstrafe: 1 bis 15 Jahre
Wenn das passiert:
Unerwünschte körperliche Berührungen, sexuelle Anspielungen, Anstarren, abschätzig anschauen, anzügliche Witze, Demütigungen in Bezug auf Geschlecht oder sexuelle Orientierung der Zielperson
Dann ist das: Sexuelle Belästigung kann als Beleidigung mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber den Täter abmahnen, versetzen oder kündigen.
Freiheitsstrafe: bis 2 Jahre
Wenn das passiert:
Ein Ehemann hat mit seiner Frau Sex gegen ihren Willen und unter Anwendung oder Androhung von Gewalt
Dann ist das: Vergewaltigung / sexuelle Nötigung
Freiheitsstrafe: 6 Monate bis 5 Jahre
Wenn das passiert:
Mädchen oder Junge wird gegen ihren/seinen Willen verheiratet
Dann ist das: Zwangsehe ist noch nicht strafbar, soll aber unter Strafe gestellt werden
Wenn das passiert:
Wenn jemand mit einem leiblichen Kind, auch über 18 Jahren Geschlechtsverkehr hat oder wenn Geschwister miteinander Geschlechtsverkehr
haben
Dann ist das: Inzest/Beischlaf zwischen Verwandten: Geld- oder Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafe: bis 3 Jahre
Wenn das passiert:
Eine Frau misshandelt ihren gebrechlichen Vater regelmäßig
Dann ist das: Körperverletzung: Geld- oder Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafe: bis 5 Jahre
Wenn das passiert:
Eltern schlagen ihr Kind
Dann ist das: Körperverletzung oder wenn ganz schlimm Misshandlung von Schutzbefohlenen
Freiheitsstrafe: 6 Monate bis 10 Jahre
Wenn das passiert:
Eltern schicken ihr Kind nicht zur Schule
Dann ist das: Ordnungswidrigkeit: Bußgeld oder Zwangshaft soll Eltern dazu bringen, ihr Kind zur Schule zu schicken.
Wenn das passiert:
Ein Vorgesetzter hat Sex mit Auszubildenden oder Lehrer mit SchülerInnen
Dann ist das:Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Freiheitsstrafe: 3 Monate bis 5 Jahre
Wenn das passiert:
Ehemann schlägt seine Frau (egal aus welchem Grund)
Dann ist das Körperverletzung bei Geld- oder Freiheitsstrafe.
Die Frau kann bei Gericht beantragen, dass der Täter ausziehen muss
Freiheitsstrafe: bis 5 Jahre.