"Verlangt sie, dass du nach Hause zurückkommst, müssen wir zum Vormundschaftsgericht;
dort kann den Eltern dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden.
Allerdings musst Du dann dem Richter Deine Geschichte genauer erzähen."
Die Sozialarbeiterin wird dir helfen, einen Bericht darüber zu schreiben,
dann musst Du es nicht sooft erzählen.